56 Abs. 1 SV). Ob diese Vorgaben vorliegend eingehalten waren, kann allerdings deshalb offen bleiben, weil gemäss Beweisergebnis die Hecke in ihrer wesentlichen Gestalt bereits beim Inkrafttreten von Strassengesetz und –verordnung am 1. Januar 2009 Bestand hatte. In dem vor Inkrafttreten der neuen Strassenerlasse (SG und SV) geltenden Strassenbaugesetz (SBG; nicht mehr in Kraft) und den damals geltenden Verordnungen befand sich noch keine konkrete Regelung über Abstände für Hecken.