14 Lichtraumprofil. Diese Vorschriften müssten durch die Liegenschaftseigentümer stets und auch ohne konkrete behördliche Aufforderung eingehalten werden. Auch eine vorgängige Absprache mit etwaigen anderen eigentumsmässig beteiligten Drittpersonen müsse nicht erfolgen. Mit dem Abholzen der Thujahecke habe der Beschuldigte den gesetzeskonformen Zustand hergestellt, nicht aber eine Straftat begangen (pag. 314 ff., S. 5 ff. der Berufungsbegründung; pag. 352, S. 4 der Replik).