12. Rechtswidrigkeit 12.1 Zunächst kann auf die zutreffenden rechtlichen Ausführungen der Vorinstanz über die grundsätzlich notwendige Einstimmigkeit im Gesamthandverhältnis verwiesen werden (vgl. pag. 257 f., S. 10 f. der Urteilsbegründung). Die Situation vor Ort war sowohl bezüglich der Thujahecke als auch der Tannen seit Jahren im Wesentlichen dieselbe; die Hecke wurde 2009 und 2012 zurückgeschnitten.