Wie bereits die Vorinstanz zutreffend feststellte, liegt hier eine Zerstörung einer Sache vor, da mit der Rodung nebst der Beeinträchtigung der Ansehnlichkeit der Liegenschaft der vorher durch die Hecke bestehende Lärm-, Sicht- und Schmutzschutz zur nahen Strasse und zur Nachbarparzelle und damit deren wesentliche Funktion praktisch umfassend aufgehoben wurde. Hecke und Tannen standen als Teil des Grundstücks im Gesamteigentum des Beschuldigten und der Privatklägerin. Da Gesamteigentum nach Art.