12 Vorliegend bezifferte die Firma I.________ (Einzelunternehmen) in ihrem Bericht bezüglich Aufnahme des «Vandalismus-Schadens» die Kosten für die Beseitigung des Schadens auf mindestens CHF 20‘000.00 (pag. 6). Vergleicht man diesen geschätzten Betrag mit den konkreten Zahlen in der vom Beschuldigten eingeholten Offerte vom 17. April 2014 (pag. 18 ff.) sowie mit dem in der Verkehrswertschätzung mit Stichtag 15. Mai 2015 (vgl. pag.