Dieser pauschalen Bestreitung stehen die Aussagen der Privatklägerin gegenüber. An der Hauptverhandlung führte sie aus, dass sie am Morgen des 14. Aprils 2014 in die Ferien gegangen sei um sich zu erholen. Und weiter: «Mein Mueti hat mir ein paar Tage vorher angerufen und gesagt, dass mein Bruder hochkommen wolle und einen Schlüssel holen wolle für ins Haus. Ich sagte dann, er habe doch einen Schlüssel für ins Haus und ich sei dann weg. Sie sagte dann, ja, sie habe ihm gesagt, dass ich dann in den Ferien sei» (pag. 225 Z. 25 ff.).