Ähnlich zeigen sich auch im Aussageverhalten des Beschuldigten betreffend den auf dem Garagenvorplatz liegen gelassenen Schlagabraum widersprüchliche Angaben. Während in der durch den Beschuldigten veranlassten Offerte ausdrücklich auch das Entsorgen des Grünguts enthalten war (vgl. «Pflanzen roden und entsorgen», «Deponiegebühr Grüngut», pag. 21 f.), gab der Beschuldigte an der Hauptverhandlung hierzu zu Protokoll, dass es von Anfang an geplant gewesen sei, dass man alles liegen lasse. Es sei klar gewesen, dass man die Menge nicht mit einem Kleinlastwagen hätte abführen können (pag. 221 Z. 15 f.). Kurz darauf führte er