219 Z. 40 f.; pag. 220 Z. 26) – als Fachmann ohnehin Bescheid wusste, ihn derart in zeitliche Nöte zu bringen vermochte, dass die Rodung einer seit Jahren bestehenden Hecke dermassen jählings hätte vorgenommen werden müssen. Dies vor allem auch in Anbetracht dessen, dass die Strassenanstösser in der besagten Information aufgefordert wurden, die Bepflanzungen alljährlich bis zum 31. Mai zurückzuschneiden (vgl. pag. 14). Dies wäre vorliegend ohne Weiteres auch dann möglich gewesen, wenn die (rund 2 Wochen dauernden) Arbeiten wie offeriert ca. Anfang Mai begonnen worden wären.