Auch bei näherer Betrachtung weiterer Details zeigen sich Unstimmigkeiten in der Darstellung des Beschuldigten, was der genaue Anlass für die Aktion gewesen sein soll. Er habe, nachdem er die Information an die Strassenanstösser zur Kenntnis genommen habe, bei seinem früheren Arbeitgeber nach einer Offerte für das Entfernen und Ersetzen der Hecke angefragt (pag. 219 Z. 43 ff.). Die eingeholte Offerte der H.________GmbH vom 17. März 2014 (pag. 18 ff.) enthält in der vom Beschuldigten gegengezeichneten Version vom 20. März 2014 (pag.