Betrachtet man die Fotos der Liegenschaft vor dem 14. April 2014 (v.a. pag. 87) fällt auf, dass die Fenster im Erdgeschoss vergittert sind. Selbst wenn die Tanne die Sicht im Eingangsbereich etwas verdeckte, war der Zustand vom 14. April 2014 nicht aussergewöhnlich und hatte, ähnlich wie bei der Hecke, schon länger Bestand. Auch scheint die Begründung, dass es einzig der Einbrecherschutz war, der den Beschuldigten zum Ausasten der Tanne bewogen hatte, sehr konstruiert und nur wenig glaubhaft.