Selbst wenn der Zustand von Hecke und Bäumen damals strassenrechtlich problematisch gewesen sein sollte, hatte dieser Zustand schon länger Bestand. Dass am 14. April 2014 im Vergleich zu den Vorjahren keine ausserordentliche Situation hinsichtlich möglicher Beeinträchtigung der Strassensicherheit geherrscht hat, ist auch den Fotos in den Akten zu entnehmen (v.a. pag. 83, pag. 85, pag. 87; Couverts pag. 11 f.). Vorliegend bestehen keine Hinweise darauf, dass es seitens der zuständigen kantonalen oder kommunalen Behörden bezüglich der Hecken- und Tannensituation zu einer Beanstandung gekommen oder gar ein Verfahren eingeleitet worden wäre (so auch die Angaben der Privatklägerin in pag.