8 pag. 217 Z. 1 ff.). Die Hecke sei einen halben Meter zu nah am Strassenrand und 1,5 Meter zu hoch gewesen, die Äste der drei strassenseitigen Tannen seien auf die Strasse rausgehangen und hätten das Lichtraumprofil nicht mehr erfüllt. Darum habe er handeln müssen (pag. 217 Z. 10 ff.). Auf die an die Strassenanstösser gerichtete Information sei er zufälligerweise gestossen, er habe die Vorschriften bereits vorher gekannt, da dies sein Fach sei (pag. 219 Z. 37 ff.).