Insgesamt kommt daher auch die Kammer zum Schluss, dass sich die Situation bei der Hecke auf der anderen Seite des Hauses 2013 so präsentierte, dass die Hecke durch einen Rutschschaden ins Nachbargrundstück gefallen war und ersetzt werden musste. Diese Arbeiten wurden erledigt und eine neue Thujahecke gepflanzt, wobei die Versicherung des Schadensverursachers die Arbeiten in Auftrag gab und auch bezahlte. Die Rodung der Thujahecke erfolgte mithin nicht in Eigenregie und ohne Grund durch die Privatklägerin und mit den Arbeiten wurde der Vorzustand bestmöglich wiederhergestellt (vgl. auch die Fotos in pag.