___ (Einzelunternehmen) vom 8. Juli 2013 wider (pag. 233): Dieser ist zunächst zu entnehmen, dass nicht gegenüber der Privatklägerin, sondern gegenüber der N.________AG offeriert wurde, was die Aussagen der Privatklägerin, dass sie mit der Abwicklung und Bezahlung nichts zu tun gehabt habe und dass es sich um einen Versicherungsfall gehandelt habe, untermauern. Auch ist der Richtofferte zu entnehmen, dass der schräge Thuja ersetzt werden musste und auf dem Nachbargrundstück Arbeiten an der Gartentreppe vorgesehen waren. Schliesslich weist auch die Tatsache, dass in der Richtofferte und der darin