Nebst der durch die gerodete Hecke einhergegangenen ästhetischen Beeinträchtigung – in der Verkehrswertschätzung ist die Rede von einem Verlust von Charme (pag. 202) – ist aus den Fotos auch ersichtlich, dass dadurch der Lärm-, Sicht- und Schmutzschutz zur nahen Strasse und zur Nachbarparzelle hin praktisch umfassend aufgehoben wurde (vgl. insbesondere der exponierte Gartensitzplatz im Foto auf pag. 84). Sodann kann den Fotos (pag. 12; pag. 192) das Ausmass der auf dem Garagenvorplatz liegen gelassenen Gartenabfälle entnommen werden.