5 Gbbl. Nr. ________ gibt der Situationsplan in der Verkehrswertschätzung (pag. 212). Die Thujahecke befand sich im südlichen Teil des Grundstücks, entlang der K.________strasse von der Zufahrt der F.________strasse bis zur Grenze zur Nachbarparzelle und noch einige Meter entlang der Parzellengrenze nordostwärts. Dies geht aus den Fotos in den Akten (Couvert pag. 11; pag. 83, pag. 85, pag. 87) hervor, die offenkundig die Situation vor der Rodung der Hecke zeigen, was der Beschuldigte für einzelne Fotos ausdrücklich bestätigte (vgl. pag. 78 Z. 139 ff.