7. Bestrittener Sachverhalt und Beweisfragen Nachfolgend gilt es zunächst näher zu klären, wie sich die Örtlichkeit kurz vor dem 14. April 2014 und kurz danach präsentierte, insbesondere wo auf dem Grundstück sich die vier Tannen befinden und wo die Thujahecke stand. Weiter gilt es die Frage zu beantworten, ob die Privatklägerin die Rodung der anderen Thujahecke, die sich an der Grenze zum Nachbargrundstück befand, in Eigenregie und ohne Zustimmung des Beschuldigten vorgenommen hat. Beweismässig zu klären gilt es