2 3. Anträge der Parteien Mit Berufungserklärung vom 3. Dezember 2015 beantragte der Beschuldigte, er sei vom Vorwurf der Sachbeschädigung, angeblich begangen am 14. April 2014 in E.________ (Ortschaft) zum Nachteil der Privatklägerin (Sachschaden ca. CHF 20‘000.00), freizusprechen, unter Auferlegung der Verfahrenskosten im Strafpunkt an den Kanton Bern und im Zivilpunkt an die Privatklägerin sowie unter Ausrichtung einer angemessenen Entschädigung für seine Verteidigungskosten. Die Zivilklage sei abzuweisen, «eventuell auf dem Zivilweg zu verweigern» (pag.