_ (nachfolgend: Privatklägerin), schuldig (pag. 239). Es verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 96 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 9‘600.00, unter Aufschub des Vollzugs und unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 2‘400.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 24 Tage festgesetzt wurde (pag. 240). Weiter wurde der Beschuldigte zur Bezahlung einer Parteientschädigung in der Höhe von CHF 3‘550.45 an die Privatklägerin, zu den Verfahrenskosten in Höhe von CHF 3‘400.00 und zur Bezahlung von CHF 11‘717.50