Für das Fahren ohne gültigen Fahrzeugausweis und ohne Kontrollschild sehen die VBRS-Richtlinien ferner eine Busse von CHF 140.00 vor (S. 7 der VBRS-Richtlinien, Stand 1.7.2015). Auch die Kammer erachtet damit eine Busse von CHF 500.00 als angemessen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wird auf 5 Tage festgesetzt. V. Kosten und Entschädigung