20. Konkrete Strafe Nach dem Gesagten resultiert eine Gesamtstrafe von insgesamt 45 Strafeinheiten – mithin 45 Tagessätzen Geldstrafe. Ein Tagessatz beträgt höchstens CHF 3‘000.00. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach dem Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälliger Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 StGB). Der Kammer liegen keine aktuellen Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten vor.