Er war sich – insbesondere auch aufgrund der mehrfachen Vorstrafen in diesem Zusammenhang – bewusst, dass er keine Versicherung hatte und dies für das Führen seines Twikes vorausgesetzt wäre. Er wollte keine Versicherung lösen, weil er nicht von der Polizei erwischt werden wollte, wenn er die Verkehrsregeln verletzt. Bei Versicherungen gehe es nur ums Geld. Er war sich der Rechtswidrigkeit damit mehr als bewusst und wollte den gesetzlichen Regelungen schlicht und bewusst keine Folge leisten. Seine Beweggründe waren damit rein egoistischer Natur. Die Tat wäre für den Beschuldigten ohne weiteres vermeidbar gewesen.