17. Asperation für das Führen eines dreirädrigen Motorfahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung (Art. 96 Abs. 2 SVG) Die VBRS-Richtlinien sehen für das Führen eines Motorfahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung eine Strafe ab 12 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 200.00 vor (S. 8 der VBRS-Richtlinien, Stand 1.7.2015). Bei Art. 96 Abs. 2 SVG geht es um den Schutz der Verkehrssicherheit und daraus abgeleitet, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten (BÜHLMANN, in: Basler Kommentar zum SVG, 1. Aufl. 2014, N. 19 zu Art. 96).