Er kümmerte sich nicht um den betriebssicheren Zustand des Twikes und war der Meinung, die Bremsleistung sei auch ohne die Vorderradbremse ausreichend. Es sind keine Hinweise vorhanden, welche dafür sprechen, dass die Tat für den Beschuldigten nicht vermeidbar gewesen wäre. Insgesamt erachtet auch die Kammer eine Einsatzstrafe von 20 Strafeinheiten als angemessen.