Dies würde ohnehin dem Verbot der reformatio in peius widersprechen. Betreffend die mit Freiheitsstrafe und Geldstrafe bedrohten Delikte findet das Asperationsprinzip folglich Anwendung. Das Asperationsprinzip gilt ferner für die beiden Übertretungen (Führen eines nicht betriebssicheren, nicht vorschriftsgemäss ausgerüsteten Fahrzeugs und Führen eines Fahrzeugs ohne gültigen Fahrzeugausweis bzw. Kontrollschild). Auszugehen ist vom abstrakt bzw. konkret schwersten Delikt. Die Vorinstanz ist dabei zu Recht von der vorsätzlichen Beeinträchtigung der Betriebssicherheit eines dreirädrigen Motorfahrzeugs ausgegangen (vgl. pag. 114, S. 20 der erstinstanzlichen Entscheidbegründung).