12 Abs. 1 VTS). Die Betriebsbremse muss auf alle Räder wirken und die Hilfsbremse muss abstufbar sein – kann aber auch als Feststellbremse verwendet werden (Art. 157 Abs. 2 VTS). Nur unter Einhaltung dieser Bedingungen verfügt das Twike über eine genügende Bremsanlage, welche es gestattet, das Fahrzeug bei allen vorkommenden Geschwindigkeiten und Belastungen zum Stehen zu bringen (Art. 65 Abs. 1 VTS). Typischerweise findet bei einem Bremsmanöver eine Gewichtsverlagerung auf das Vorderrad statt.