trachtung sämtlicher Umstände – auch der Verkehrs- und Strassenverhältnisse – vorgenommen (vgl. hierzu beispielsweise Urteile des Bundesgerichts 6B_621/2015 vom 14.7.2015; 1C_3/2015 vom 26.8.2015; 1C_588/2015 vom 14.4.2016). Der Beschuldigte unterliess es, an seinem Twike – trotz vorgängiger Verurteilung – die Vorderradbremse wieder zu montieren. Das Twike sollte jedoch vorschriftsgemäss über eine Betriebs-, eine Hilfs- und eine Feststellbremse verfügen (Art. 157