9. Bestrittener/unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet nicht, am 16.7.2014 um 11.30 Uhr mit seinem dreirädrigen Motorfahrzeug (Twike) via G.________ (Strasse) zum Parkplatz der Firma H.________ in C.________ gefahren zu sein. Ferner gab er zu, am Twike die Vorderradbremse, den Scheibenwischer und den Rückspiegel entfernt zu haben. Für die Demontage dieser Vorrichtungen wurde der Beschuldigte bereits am 29.3.2011 verurteilt. Dennoch unterliess es der Beschuldigte unbestrittenermassen, diese Vorrichtungen an seinem Twike wieder anzubringen.