9 5.3 Zum Beweisantrag auf Einholung eines Gutachtens zur Verkehrssicherheit des Twikes Rechtsanwalt B.________ stellte in der Berufungsbegründung ferner den Antrag, das Fahrzeug (Twike) in Bezug auf die Verkehrssicherheit zu begutachten (pag. 204, Ziff. 11 der Berufungsbegründung). Auch dieser Beweisantrag wird durch die Kammer abgewiesen, zumal das Fahrzeug des Beschuldigten am 27.7.2014 bereits ausführlich durch den Unfalltechnischen Dienst (UTD) begutachtet wurde (pag.