19, Z. 63 f.; pag. 20, Z. 107). Damit zeigte er zwar deutlich, die Verkehrsregeln als unnütz und gefährlich zu erachten. Allerdings kann den Aussagen des Beschuldigten ebenso entnommen werden, dass er sich seines Tuns und seiner Äusserungen durchaus bewusst war. Der Beschuldigte antwortete während dem gesamten Strafverfahren realitätsbezogen. Er konnte gut und detailliert ausführen, weshalb er sich nicht an die Regeln halten wolle. Er gab denn auch zu, die Vorderradbremse und den Scheibenwischer eigenhändig abmontiert zu haben und konnte die Gründe hierzu erläutern (pag. 84, Z. 10; pag. 84, Z. 26).