128 ff.). Rechtsanwalt B.________ beantragte mit Berufungsbegründung vom 25.5.2016 die Einholung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens (pag. 202 f.) sowie die Einholung eines neuen Gutachtens zur Feststellung der Verkehrssicherheit des Twikes (Ziff. 11 der Berufungsbegründung, pag. 204; vgl. Ausführungen unter Ziff. 5.2 und Ziff. 5.3 hiernach). 5.2 Zum Beweisantrag auf Einholung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens 5.2.1 Ausführungen der Verteidigung Rechtsanwalt B.________ beantragte mit der schriftlichen Berufungsbegründung vom 25.5.2015 die Einholung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens über den Beschuldigten.