Der Beschuldigte ist aufgrund derselben Vorwürfe in Zusammenhang mit dem Twike mehrfach vorbestraft und scheint trotz der zahlreichen gerichtlichen Urteile bzw. Strafbefehle keine Einsicht zu haben. Er äusserte ferner mehrfach den Wunsch, anwaltlich vertreten zu werden – dies erachtet die Kammer als sachgerecht, zumal dem Beschuldigten so auch eine aussergerichtliche Ansprechperson zur Verfügung gestellt werden kann, welche ihm die Folgen seines Handelns erneut und ausführlich erklären kann und ihn hinsichtlich seines Handelns berät.