Er bestreitet nach seinen eigenen Aussagen den Alltag alleine. Zudem betreue er noch ein Haus, zu welchem er jeden Tag gehe (pag. 83, Z. 23 ff.). Etwa die Hälfte der Woche übernachte seine Freundin bei ihm, welche ihm die Wäsche mache und zur Wohnung schaue (pag. 83, Z. 15 f.). Auch aus diesen Äusserungen, lässt sich kein geistig abnormer Zustand ableiten – vielmehr spricht dies für die Selbständigkeit des Beschuldigten, der gut alleine zu recht zu kommen scheint. Zwar wies der Beschuldigte im Weiteren mehrfach auf Christus und seinen starken Glauben hin – er brauche aufgrund von Jesus keine Gesetze (pag. 84, Z. 19 f.).