Der Beschuldigte konnte jeweils ausführlich, konstant und sachgerecht erklären, warum er an seinem Twike keine Reparaturen vornehme. Auf Frage, warum er seine Windschutzscheibe nicht repariert habe, führte der Beschuldigte aus, es sei ihm zu teuer. Er habe kein Geld für solche Sachen. Man sehe genau gleich gut durch die Scheibe und sie sehe so noch exklusiv aus (pag. 20, Z. 114 f.). Ferner habe er die Vorderradbremse nur weggenommen, weil sie nicht zweckmässig sei. Das Twike sei so leicht, dass man sonst wegrutschen würde (pag. 19, Z. 90 ff.). Er wisse von den Regeln. Es seien aber willkürliche und schädliche Vorschriften (pag.