Die Aussagen sind nachvollziehbar – der Beschuldigte ist offensichtlich nicht damit einverstanden, gebüsst zu werden, obwohl (seiner Ansicht nach) keine konkrete Gefahr von ihm ausgehe. Schliesslich fahre er bald 20 Jahre mit dem Twike und wisse, ob dies gefährlich sei (pag. 18, Z. 56). Er sei schon über 100‘000 km gefahren und wisse, was gefährlich sei und was nicht (pag. 19, Z. 63 f.). Das Risiko sei nicht erhöht, wenn er rumfahre (pag. 20, Z. 107). Der Beschuldigte konnte jeweils ausführlich, konstant und sachgerecht erklären, warum er an seinem Twike keine Reparaturen vornehme.