Es sei nicht gefährlich gewesen. Aber es blitze halt, wenn man bei rot über die Kreuzung fahre. Er habe keine Nummer mehr gelöst, damit er dem Staat Geld und Umtriebe spare, weil er so nicht mehr geblitzt bzw. ermittelt werden könne (pag. 19, Z. 65 ff.; pag. 84, Z. 5 ff.). Diesen Aussagen ist deutlich zu entnehmen, dass sich der Beschuldigte seiner Handlung und den daraus folgenden Konsequenzen durchaus bewusst war. Die Aussagen sind nachvollziehbar – der Beschuldigte ist offensichtlich nicht damit einverstanden, gebüsst zu werden, obwohl (seiner Ansicht nach) keine konkrete Gefahr von ihm ausgehe.