Entgegen den Ausführungen der Verteidigung sagte der Beschuldigte sehr wohl präzise und rational aus. Den Fragen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts folgten jeweils klare Antworten des Beschuldigten. So war der Beschuldigte der Meinung, er würde keine Nummer [Kontrollschild] einlösen, weil er sonst beim Überfahren des Rotlichts an der Ampel geblitzt werde. In Bezug auf diesen Vorfall erklärte der Beschuldigte, er sei an einer Ampel gestanden und habe einen Fussgänger durchgelassen. Erst als dieser am anderen Strassenrand angekommen sei, sei er losgefahren und da habe es ihn geblitzt. Es sei nicht gefährlich gewesen.