Rechtsanwalt B.________ reichte am 25.5.2016 schliesslich frist- und formgerecht die schriftliche Berufungsbegründung ein (pag. 199 ff.). 3. Anträge des Beschuldigten Rechtsanwalt B.________ stellte namens und im Auftrag seines Mandanten die nachfolgenden Anträge (pag. 200): 3 1. Es sei festzustellen, dass Dispositivziffer I. des angefochtenen Urteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 17. September 2015 (PEN 15 45) in Rechtskraft erwachsen ist.