Rechtsanwalt B.________ informierte die Kammer am 5.12.2015, der Beschuldigte habe ihn als Anwalt beauftragt und er ersuche um Einsetzung als amtlichen Anwalt (pag. 142 f.). Daraufhin wurde Rechtsanwalt B.________ mit Verfügung vom 9.12.2015 gestützt auf Art. 130 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten ernannt. Zudem wurde Rechtsanwalt B.________ aufgefordert, bekannt zu geben, ob am Umfang der Berufung festgehalten werde und ob er mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens nach Art. 406 Abs. 2 StPO einverstanden sei (pag. 145 f.). Am 18.2.2016 nahm Rechtsanwalt B.______