1. Zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 2‘250.00. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 3. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘800.00 und Auslagen von CHF 120.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘920.00. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: Gebühren der Staatsanwaltschaft CHF 500.00 Kosten des Gerichts (inkl. schriftl. Begründung)