der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfach begangen bzw. festgestellt am 16.07.2014 in C.________ durch 1. vorsätzliches Beeinträchtigen der Betriebssicherheit eines dreirädrigen Motorfahrzeugs; 2. vorsätzliches Führen eines nicht betriebssicheren, nicht vorschriftsgemäss ausgerüsteten, dreirädrigen Motorfahrzeugs; 3. Führen eines dreirädrigen Motorfahrzeugs ohne gültigen Fahrzeugausweis bzw. Kontrollschild und Haftpflichtversicherung; 4. missbräuchliches Verwenden eines Kontrollschildes;