1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) erkannte mit Urteil vom 17.9.2015 Folgendes (pag. 90 ff.): I. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der Hinderung einer Amtshandlung, angeblich begangen am 16.07.2014 in C.________ ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: