2.3 Die beiden Notizzettel sowie der albanische Ausweis, lautend auf F.________, bei den Akten verbleiben. 2.4 Die sichergestellten Kleidungsstücke, die sich zurzeit beim Kriminaltechnischen Dienst der Kantonspolizei Bern befinden, nach Rechtskraft A.________ zu Handen seiner Effekten herausgegeben werden. 2.5 Der Betrag von insgesamt CHF 22‘598.00 eingezogen wird (Art. 70 StGB). 51 II. A.________ wird schuldig erklärt: