Die für die Einstellung des Verfahrens ausgeschiedenen und dem Kanton Bern auferlegten Verfahrenskosten (10% der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 4‘500.00) und die Parteientschädigung (12 Stunden à CHF 200.00 zzgl. MwSt., ausmachend CHF 2‘700.00) sind in Rechtskraft erwachsen. Die restanzlichen Verfahrenskosten betragen CHF 84‘312.65 (pag. 2783; pag. 2850). Bei diesem Ausgang des Verfahrens hat der Beschuldigte die restanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 84‘312.65, zu bezahlen.