48 3.2.2016 von der Justizvollzugsanstalt Lenzburg stellt dem Beschuldigten ferner ein gutes Arbeits- und Führungszeugnis aus (pag. 2930 f.). Aufgrund des Gesagten rechtfertigt sich eine leichte Erhöhung der Strafe auf nunmehr 112 Monate, ausmachend 9 Jahre und 4 Monate Freiheitsstrafe.