Die bandenmässige Zusammenarbeit mit G.________ endete schliesslich erst, als dieser von der Polizei angehalten wurde. Der Beschuldigte tätigte seinen Drogenhandel während gut einem Jahr. Die vom Beschuldigten gehandelten Mengen sind beträchtlich. Besonders beachtlich ist dabei, dass er in einer Lieferung mit gut 11‘650.00 Gramm Heroingemisch auf einmal bedient wurde. Der Beschuldigte handelte zudem nicht nur mit Heroin, sondern auch mit Kokain – jedoch in deutlich geringeren Mengen.