18. Konkrete Strafe 18.1 Objektive Tatschwere (objektives Tatverschulden) Geschütztes Rechtsgut bei den Widerhandlungen gegen das BetmG ist die öffentliche Gesundheit. Diese wurde vorliegend mit 6‘874.6 Gramm reinem Heroin und 55.5 Gramm reinem Kokain in erheblichem Masse gefährdet. Die für die Qualifikation erforderliche Menge (12 Gramm reines Heroin, 18 Gramm reines Kokain) wurde um das zirka 572-fache bzw. 3-fache und damit deutlich überschritten.