I.________ übernahm in der Zeit von Juni 2013 bis April 2014 mindestens 4‘500 Gramm Heroingemisch und 30 Gramm Kokaingemisch vom Beschuldigten bzw. dessen Läufer. Die zahlreichen Treffen, bei welchen nicht jedes Mal Drogen übergeben wurde, fanden meistens mit G.________ statt. G.________ holte zudem in der Wohnung in Y.________/SO mindestens vier Mal im Auftrag des Beschuldigten Drogen ab und informierte diesen entsprechend. Das Zusammenspiel von G.________ und dem Beschuldigten ist klar erkennbar. Der Beschuldigte agierte durch seinen Läufer G.__