15. Subsumtion unter den Grundtatbestand Art. 19 Abs. 1 BetmG Mit den nachfolgenden Ausnahmen bzw. Ergänzungen kann in Bezug auf die Subsumtion der einzelnen Tathandlungen unter Art. 19 Abs. 1 BetmG vollumfänglich auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 2831 f., S. 44 f. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung). Die Verteidigung brachte in Bezug Ziff. 2.3 der Anklageschrift vor, dass dem Beschuldigten das Veräussern durch G.________ nicht zur Last gelegt werden könne (pag. 2961 f.). Entsprechend dem Beweisergebnis agierte G.________ als Läufer des Beschuldigten (vgl. Ausführungen unter Ziff. 10.4 hiervor).