39 IV. Rechtliche Würdigung 14. Allgemeine Ausführungen Betreffend die theoretischen Ausführungen zur rechtlichen Würdigung von Art. 19 Abs. 1 und Abs. 2 BetmG kann vollumfänglich auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 2831 ff., S. 44 ff. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung).